Wichtig! Geschützter Termin.

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es sich beim FKV-Mehrkampf am 23. und 24. September um einen sogenannten geschützten Termin handelt. Es dürfen an diesen beiden Tagen keine vorgezogenen Punkt- oder Pokalwettkämpfe durchgeführt werden.

Das Blaue Buch regelt diese Sachlage eindeutig im Fach 9, Absatz 6

  1. Mannschaften und Einzelakteuren der Untergliederungen des FKV ist untersagt, an nicht genehmigten und anmeldepflichtigen Klootschießer- und Boßelerveranstaltungen während der Zeit der Durchführung offizieller Meisterschaften auf Kreis-, Landes- und Verbandsebene sowie außerhalb des Verbandsgebietes teilzunehmen. Weiterhin ist es Mitgliedern, Vereinen, Kreisverbänden und Landesverbänden untersagt, während der Dauer der Durchführung solcher offizieller Meisterschaften nicht genehmigte und anmeldepflichtige Klootschießer- und Boßelerveranstaltungen auszurichten und/oder durchzuführen.


    Zuwiderhandlungen werden nach der Sportgerichtsordnung des FKV geahndet. 
    Die Einführung des FKV-Terminkalenders wurde von der Vertreterversammlung am 01.09.1995 beschlossen.