Gemeinsam die Zukunft des Friesensports gestalten
Der Friesische Klootschießerverband lädt alle Delegierten, Vereinsvertreterinnen und -vertreter sowie Freunde des Friesensports am 11. Juni 2026 in das Kompaniehaus in Berumerfehn herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung bietet eine zentrale Plattform, um auf ein bewegtes Sportjahr zurückzublicken und zugleich die Weichen für die kommenden Herausforderungen und Entwicklungen zu stellen.
Anträge können bis Donnerstag, den 14.05.2026, eingereicht werden. Bitte denkt daran, dass Anträge nur gültig sind, wenn sie zweifach unterschrieben sind. Alle Anträge, die bereits eingereicht wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Austausch, Rückblick und Perspektiven
Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung stehen die Berichte des Vorstandes sowie der Fachwarte aus den unterschiedlichen Disziplinen – vom Straßenboßeln über den Klootschießersport bis hin zur Nachwuchsarbeit. Dabei wird nicht nur Bilanz gezogen, sondern auch ein Ausblick auf anstehende Projekte und Veranstaltungen gegeben. Insbesondere die Vorbereitungen auf die kommenden Höhepunkte im Friesensport werden eine wichtige Rolle spielen.
Wichtige Entscheidungen und Wahlen
Neben den Berichten stehen auch richtungsweisende Entscheidungen auf der Tagesordnung. Dazu zählen mögliche Satzungsanpassungen sowie turnusmäßige Wahlen innerhalb des Verbandes. Die aktive Mitwirkung der Vereine ist hierbei ausdrücklich gewünscht, denn nur gemeinsam kann sich der Friesensport weiterentwickeln.
Friesensport lebt vom Ehrenamt
Die Jahreshauptversammlung ist zugleich ein Ort der Anerkennung: Das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen bildet das Fundament des Friesensports. Ohne den Einsatz zahlreicher Helferinnen und Helfer wäre der Trainings- und Wettkampfbetrieb in dieser Form nicht möglich. Der FKV möchte diese Gelegenheit nutzen, um allen Engagierten seinen Dank auszusprechen.
Einladung an alle Vereine
Der FKV freut sich über eine zahlreiche Teilnahme aus den angeschlossenen Verbänden und Vereinen. Die offizielle Einladung erfolgt gesondert, sobald die Frist für die Einreichung von Anträgen abgelaufen ist.
Der Vorstand