Sie sind der Höhepunkt einer jeden sportlichen Veranstaltung – die Siegerehrungen. Die Teilnahme daran sollte eigentlich für alle Aktiven eine Selbstverständlichkeit sein und keine lästige Pflicht, die im Regelwerk übrigens klar definiert und gefordert ist. Leider haben in der Vergangenheit immer wieder Werfer und Werferinnen nicht an den Ehrungen verschiedener Meisterschaften teilgenommen und ließen damit den erforderlichen Respekt vor den Veranstaltungen und den damit verbundenen sportlichen Leistungen der Teilnehmer*Innen vermissen. Natürlich kann es immer mal sein, dass private oder dienstliche Verpflichtungen anstehen, die eine Teilnahme an der Siegerehrung nicht zulassen. In diesem Fall wird aber erwartet, dass dies dem Veranstalter bzw. der Wettkampfleitung vor Antritt zum Wettbewerb mitgeteilt wird. In Zukunft werden derlei Verstöße gegen die Wettkampfbestimmungen (Blaues Buch, Fach 6, Absatz 14) wegen Unsportlichkeit disziplinarisch geahndet und können Disqualifikation beziehungsweise Punktabzug nach sich ziehen.