Der Friesischer Klootschießerverband e. V. (FKV) legt größten Wert auf Transparenz, Offenheit und eine sachliche Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen im Friesensport. Eine faire und ausgewogene Berichterstattung in den Medien ist dabei ein wichtiges Gut.
In den vergangenen Tagen sind jedoch Darstellungen veröffentlicht worden, die aus Sicht des Verbandes in Teilen unzutreffend sind und geeignet erscheinen, dem Ansehen des FKV zu schaden. Eine unsachgemäße Berichterstattung, die sich im Bereich der Rufschädigung bewegt, kann und wird der FKV nicht akzeptieren.
Der 1. Vorsitzende Helfried Goetz nimmt hierzu wie folgt gegenüber den Redaktionsverantwortlichen des „Anzeiger für Harlingerland“ Stellung und ordnet die Sachlage ein:
Betreff: Bitte um Klarstellung/Richtigstellung zum Bericht „Friesensport ist aktuell handlungsunfähig“ (14.02.2026)Sehr geehrte Damen und Herren,im Artikel „Friesensport ist aktuell handlungsunfähig“ (14.02.2026) wird der Friesische Klootschießer-Verband (FKV) in einer Weise dargestellt, die aus meiner Sicht rufschädigend und in dieser Zuspitzung sachlich nicht gerechtfertigt ist.1. Begriff „handlungsunfähig“Die Überschrift bzw. Kernaussage vermittelt den Eindruck, der FKV könne grundsätzlich nicht mehr arbeiten oder Entscheidungen treffen. Das ist so nicht zutreffend. Richtig ist: Es gibt lediglich den Beschluss, die Vertreterversammlung zu verschieben, um die ausstehende Eintragung der Satzungsänderung abzuwarten. Der FKV hat eine Satzung und kann vollumfänglich handeln. Daraus eine generelle „Handlungsunfähigkeit“ des Verbandes abzuleiten, ist irreführend.2. Keine Anhörung zu angeblichen RücktrittsgründenZudem wurde ich zu den im Beitrag angesprochenen/angedeuteten Rücktrittsgründen vor Veröffentlichung nicht befragt. Eine faire und sorgfältige Berichterstattung setzt hier eine Anhörung voraus – insbesondere, wenn Motive oder Verantwortungsfragen in den Raum gestellt werden.Ich bitte daher um zeitnahe Klarstellung/Richtigstellung (Print/online) und um einen sichtbaren Hinweis im Onlineartikel. Gern liefere ich Ihnen dafür kurzfristig ein kurzes, belastbares Statement bzw. stehe für ein Gespräch zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenHelfried GoetzVorsitzender FKV
Betreff: Bitte um Klarstellung/Richtigstellung zum Bericht „Friesensport ist aktuell handlungsunfähig“ (14.02.2026)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Artikel „Friesensport ist aktuell handlungsunfähig“ (14.02.2026) wird der Friesische Klootschießer-Verband (FKV) in einer Weise dargestellt, die aus meiner Sicht rufschädigend und in dieser Zuspitzung sachlich nicht gerechtfertigt ist.
1. Begriff „handlungsunfähig“
Die Überschrift bzw. Kernaussage vermittelt den Eindruck, der FKV könne grundsätzlich nicht mehr arbeiten oder Entscheidungen treffen. Das ist so nicht zutreffend. Richtig ist: Es gibt lediglich den Beschluss, die Vertreterversammlung zu verschieben, um die ausstehende Eintragung der Satzungsänderung abzuwarten. Der FKV hat eine Satzung und kann vollumfänglich handeln. Daraus eine generelle „Handlungsunfähigkeit“ des Verbandes abzuleiten, ist irreführend.
2. Keine Anhörung zu angeblichen Rücktrittsgründen
Zudem wurde ich zu den im Beitrag angesprochenen/angedeuteten Rücktrittsgründen vor Veröffentlichung nicht befragt. Eine faire und sorgfältige Berichterstattung setzt hier eine Anhörung voraus – insbesondere, wenn Motive oder Verantwortungsfragen in den Raum gestellt werden.
Ich bitte daher um zeitnahe Klarstellung/Richtigstellung (Print/online) und um einen sichtbaren Hinweis im Onlineartikel. Gern liefere ich Ihnen dafür kurzfristig ein kurzes, belastbares Statement bzw. stehe für ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Helfried Goetz
Vorsitzender FKV